UNFALL-AUSTAUSCH-GARANTIE

MIT EINEM EINKAUF BEI DEN ZWERGPERTEN KAUFT IHR DAS RUNDUM-SORGLOS-PAKET

Solltest Du einen Unfall haben, ist der Schreck schon groß genug. Deshalb kümmern wir uns darum, dass du schnellstmöglich einen Austauschsitz bekommst und mit deinem Kind wieder sicher unterwegs sein kannst. Wir tauschen den Sitz einmalig für dich aus. Die ECE-Zulassungsnormen (ECE R44 im Absatz 15.3.7 und ECE R129 im Absatz 14.3.7) schreiben vor, dass eine Rückhalteeinrichtung auszuwechseln ist, wenn sie bei einem Unfall stark belastet wurde. Der Kindersitzhersteller muss in seinem Handbuch darauf hinweisen.

Nach einem Unfall muss der Kindersitz, der in den Unfall verwickelt war, entsorgt werden. Die Struktur eines Kindersitzes kann ein Kind nur ein einziges Mal optimal schützen. Starke Krafteinwirkung bei einem Aufprall können zu teilweise nicht sichtbaren Schäden führen. Dies gilt für alle Kindersitze, unabhängig ob sie mit Isofix oder mit dem Autogurt befestigt werden.

Wann tauschen wir Euren Kindersitz aus?

  1. Wenn es sich um einen selbstverschuldeten Unfall handelt.
  2. Servicekarte und Kassenzettel/Rechnung liegen vor
  3. Aus einem offiziellen Dokument wie dem polizeilichen Unfallbericht, einem Gutachten geht hervor, dass der Unfall stattgefunden hat und dass der Kindersitz zu diesem Zeitpunkt im Auto war. Auch Fotos vom Unfallort, auf denen erkennbar ist, dass sich das Auto am Unfallort befindet und der Kindersitz im Auto ist, nehmen wir an.
  4. Der Kindersitz wurde nicht bei einer Versicherung als Schaden gemeldet. Eine Nichtversicherungserklärung muss hierzu unterzeichnet werden.
  5. Du meldest den Unfall innerhalb von 6 Wochen bei uns
  6. Der Kindersitz muss einen Aufprall mit starker Krafteinwirkung* erlebt haben.
  7. Der Kindersitz ist nicht älter als sechs Jahre ab Kaufdatum.
  8. Du bist der Erstkäufer oder die Erstkäuferin des Kindersitzes.
  9. Den beschädigten bzw. in den Unfall verwickelten Kindersitz bekommen wir zurück.

 

Du musst lediglich die folgenden Unterlagen vollständig einreichen:

  • Unfallbericht von der Polizei mit Erwähnung des Kindersitzes (oder gleichwertig, siehe oben)
  • Unsere Servicekarte
  • Rechnung/Kassenzettel vom Kauf
  • Nichtversicherungserklärung

Wir brauchen alle genannten vier Dokumente und können leider bei fehlenden Unterlagen keinen Austausch vornehmen. Ausnahmen sind nicht möglich. Dieser Service gilt nur für die Erstkäuferin oder den Erstkäufer des Kindersitzes. Bei Weiterverkauf oder Weitergabe erlischt die Austauschgarantie. 


BEACHTE BITTE:
Du hast keinen Anspruch darauf, dass dein Austauschsitz die gleiche Farbe hat, wie der Sitz, den du ursprünglich gekauft hast. Sollte das Modell nicht mehr verfügbar sein, sind wir berechtigt ein gleichwertiges Modell (Nachfolgemodell) zum Austausch anzubieten.

Wenn die gegnerische Versicherung zahlt und du deinen Austauschsitz nicht bei uns kaufst, erlischt die Unfall-Austausch-Garantie und geht nicht auf den neuen Sitz über.

 

* Von „starker Krafteinwirkung“ ist auszugehen, wenn der Aufprall auf ein starres Hindernis oder ein anderes Fahrzeug mit relevanter Differenzgeschwindigkeit erfolgt. Das ist auch der Fall, wenn das eigene Fahrzeug frontal, seitlich oder am Heck von einem anderen Fahrzeug mit ebenfalls relevanter Differenzgeschwindigkeit getroffen wird. Parkrempler, reine Wildunfälle, leichte Auffahrunfälle oder ein langsames Aufrutschen auf ein Fahrzeug bringen keine starken Belastung mit sich.


 

Wie geht es jetzt weiter?
Bitte beachtet noch die folgenden Hinweise zu eurem Ansprechpartner:

  • Bei Kindersitzen, die ihr in einem unserer Stores vor Ort gekauft habt, müsst ihr den Unfall direkt dort bei eurem Zwergperten-Partner melden.
  • Bei Kindersitzen, die in unserem Online-Shop gekauft wurden, nutzt für die Unfallmeldung bitte unbedingt unser Kontaktformular.

Vielen Dank!

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