Kostenerstattung im unverschuldeten Unfall: Wie viel steht mir von der gegnerischen Versicherung zu?

Unfall-Austausch-Autobahn

Nach einem Unfall ist der Schock groß. Besonders wenn Kinder beteiligt sind. Fast immer stellt sich dann auch die Frage der Kostenerstattung. Nicht nur für den Blechschaden, sondern z.B. auch für Kindersitze, die beim Unfall mit an Bord waren.

Es ist eine Frage, die immer wieder aufkommt: Ist es zulässig, dass mir die gegnerische Versicherung nach einem Unfall den Zeitwert meines Kindersitzes erstattet?

Das Problem dabei ist klar: es kann mit dem Zeitwert kein neuer Sitz gekauft werden. Jedoch raten alle ExpertInnen vom Kauf gebrauchter Kindersitze ab, da sie als Sicherheitsartikel gelten. Schutzausrüstung wie Kindersitze, Helme und Schutzkleidung schützen nur in ihrem ganzen Ausmaß, wenn sie komplett unbeschädigt sind. Schon kleine Verformungen und Haarrisse können eine Einschränkung in der Performance des Sicherheitsartikels bewirken.

Aus diesem Grund muss der Artikel neu gekauft werden und die Versicherung muss den Neuwert des Kindersitzes erstatten. Aussagen dazu finden sich üblicherweise in der Anleitung des Kindersitzes. Diese kann man dann der Versicherung zukommen lassen. Viele Kindersitzhersteller haben auch ein pauschales Schreiben für diesen Fall oder erstellen individuelle Schreiben. Kontaktiert uns einfach, wenn Ihr eine Unfallschaden mit einem bei uns gekauften Kindersitz habt und es Probleme mit der Versicherung gibt.

Es lassen sich mehrere Quellen heranziehen, die diese Ansicht bestätigen.

Recht neu und sehr klar vom Oktober 2016:

"Es sind daher die vollen Kosten für die Neuanschaffung in Höhe von (...) hinsichtlich des Kindersitzes (...) ersatzfähig."

"Es kann von dem Kläger nicht verlangt werden, für seine engsten Familienangehörigen in einem derart sensiblen Bereich wie dem Schutz vor mitunter schwerwiegenden Verletzungen aufgrund der Gefahren des Straßenverkehrs auf einen Kindersitz zurückzugreifen, dessen Vorgeschichte der Kläger nicht kennt. Es ist allgemein bekannt, dass gerade bei Kindersitzen eine der Sicherheit der Sitze abträgliche Beschädigung des Materials von außen gerade nicht zwingend erkennbar sein muss. Bei einem gebrauchten Kindersitz, egal ob von einer Privatperson oder möglicherweise von einem Händler erworben, kann der Kläger nicht mit letzter Sicherheit ausschließen, dass der Gegenstand etwa aufgrund eines Sturzes bereits vorgeschädigt ist und damit die Sicherheit seiner Kinder nicht gewährleistet ist."

http://www.captain-huk.de/urteile/ag-ansbach-nach-unverschuldetem-verkehrsunfall-hat-geschaedigter-anspruch-auf-ersatz-von-kindersitzen-ohne-abzug-neu-fuer-alt-ag-ansbach-urteil-vom-19-10-2016-5-c-72116/

"Viele Geschädigte kennen ihre Ansprüche gar nicht und werden vom gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer auch nicht ehrlich aufgeklärt", kritisiert Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Als weiteres Beispiel nennt der DAV den Ersatz von Schutzkleidung. Dort nehmen die Versicherer ebenso wie bei Motorradhelmen, Kindersitzen oder Brillen gern einen Abzug bei der Entschädigung vor – frei nach dem Grundsatz „neu für alt“. Sie ziehen also den Restwert ab, weil alles ja noch benutzt werden könne. „Falsch“, sagt Anwalt Häcker, zumal aus Sicherheitsgründen Helme und Kindersitze immer ausgetauscht werden sollten. So sieht es das Landgericht Darmstadt auch bei der Erstattung von Schutzkleidung, die nach einem Unfall auf Neupreisbasis zu erfolgen hat (Urteil vom 28. August 2007; Az.: 13 O 602/05).

http://www.versicherungsmagazin.de/Aktuell/Nachrichten/195/13041/Autofahrer-bewusst-ueber-den-Tisch-gezogen-.html

Muss beispielsweise ein Kindersitz nach einem Unfall ausgetauscht werden, sind Schutzkleidungs-Gegenstände wie Helm und Lederkombi zu ersetzen oder ist die Brille zu Bruch gegangen, sind Abzüge bei der Neuanschaffung nicht zulässig.

http://www.drhaecker.de/wp-content/uploads/2013/08/auto-moto-und-Sport-Betrug-bei-der-Haftpflichtversicherung.pdf

Der Ersatz sicherheitsrelevanter Gegenstände ist immer gerechtfertigt, wenn diese beschädigt wurden. Hierunter fallen die Kosten neuer Sicherheitsgurte, eines neuen Sturzhelmes, neuer Sicherheitskleidung bei Motorradfahrern und neuer Kindersitze. Ob bei diesen Dingen ein Abzug "Neu für Alt" vorzunehmen ist, hängt vom Einzelfall ab.

Allerdings sind z.B. ein Sturzhelm und auch Kindersitze letztlich Einmalprodukte, die nach einem Unfall auszutauschen sind.

 

Übrigens: Die gegnerische Versicherung muss auch Eure Anwaltskosten tragen, wenn Ihr komplett unschuldig am Unfall seid!

Also nicht zu lnage warten, sondern direkt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen.

 

http://www.strassenverkehrsrecht-hannover.de/3.html

Bitte entschuldigt eventuelle Fehler, die Zitate haben wir wörtlich aus den Quellen übernommen.

Als Rechtsgrundlage dienen folgende Paragraphen: § 7,17 StVG und §115 VVG

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

  • Danke!!!!!!

    Gut zu wissen, da ich heute einen Unfall hatte und mir jemand hinten drauf gefahren ist ( ca.50kmh) und beide Kindersitze nun neu müssen. Jetzt kann ich schon mal schauen, dass ich die korrekte Bezeichung der Sitze heraussuche und hoffe, dass es die noch gibt. Bzw. Nachfolgemodelle.
    Da der Unfallverursacher sehr unkooperativ war, denke ich nicht, dass seine Versicherung besser ist!
    Liebe Grüßevon der Nordseeküste!