Kostenerstattung im Unfall Teil 2: Was passiert bei Eigenverschulden oder Wildunfall?

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Diese Frage ist nicht mit einem klaren Ja oder Nein zu beantworten. Ausführliche Recherchen haben ergeben, dass das von den Bedingungen der zuständigen Kaskoversicherung abhängig ist.

Grundsätzlich fallen Wildunfälle und Unfälle bei Selbstverschulden in den Zuständigkeitsbereich der Kasko. Das heißt je nach Versicherungsstatus werden Schäden am Auto von der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung getragen, natürlich mit dem vereinbarten Eigenanteil.

Nun wird der Kindersitz von manchen Versicherungen als Zubehör anerkannt und die Kosten für den notwendigen Austausch erstattet, von anderen Versicherungen jedoch nicht.

Rechtlich ist beides in Ordnung, so weit wir das aktuell überblicken können.

Es bleibt also nur eins, wie so oft: Am Ende gewinnt der, der sich vorher informiert hat und die Versicherung zu den Bedingungen abschließt, die ihm zusagen.

Deswegen haben wir für Euch ein kleines Schreiben vorbereitet, mit dem Ihr bei Eurer Versicherung zu diesem Thema anfragen könnt. So seid Ihr dann gut aufgeklärt und informiert in der Lage zu entscheiden, ob Eure aktuelle Versicherung für Euch attraktive Bedingungen hat. Oder ob Ihr beim nächsten Wechsel darauf achtet, dass auch Eure Kindersitze im Unfall anstandslos bezahlt werden.

Und ein weiterer Vorteil: Wenn etwas passiert ist, ist die Sorge oft ohnehin groß und es fällt viel Arbeit an. Alles, was dann schon schriftlich geklärt ist, macht es Euch dann einfacher.

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"Sehr geehrte Versicherung,

in meinem bei Ihnen versicherten Auto befinden sich hochwertige Kindersitze, welche gesetzlich vorgeschrieben sind.

Nun wüsste ich gerne, wie diese über meinen Vertrag mit der Nummer ______________ versichert sind.

Im Falle eines Unfalls müssen sie (auch ohne erkennbare Schäden!) ausgetauscht werden, da die Sicherheit aktuell nicht überprüfbar ist.

Und wie leisten Sie im Falle eines Diebstahls?

Der Kindersitz hat ________ € gekostet, eine Kopie der Quittung liegt bei. Bitte senden Sie Ihre Antwort in Schriftform an meine Versicherungsadresse."

Dieser Artikel gibt unseren aktuellen Wissenstand wieder. Wir übernehmen keine Garantie für deren Korrektheit.

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