✓ Kostenlose Rücksendung möglich

✓ Unfall-Austausch-Garantie

✓ Individuelle Beratung

KINDERSITZ & UNFALL

Rechtsanwalt Patrick Plückthun hat bei uns vor wenigen Wochen einen Kindersitz gekauft. Dabei fand er nicht nur die individuelle Beratung sehr gut sondern wurde dadurch auch auf unsere Zusatzleistungen aufmerksam. Hier fiel ihm vor allem die Zwergperten Unfall-Austausch-Garantie ins Auge, über die er nach dem Kauf unbedingt mit uns sprechen wollte. Patrick ist nämlich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, sodass er täglich mit Fällen rund um das Thema KFZ-Unfall zu tun hat und bestens über die aktuelle Rechtslage informiert ist. 

Im folgenen Artikel geht er für euch auf die drei wichtigsten Fragen ein und möchte euch darauf hinweisen, dass euch nach einem Verkehrsunfall auch ein neuer Kinderistz zustehen könnte. Wir finden Patricks Engegament super und freuen uns über seinen Expertenblick und seine Hinweise zu diesem wichtigen Thema.

 

TIPPS VOM ANWALT


Nach einem KFZ-Unfall hat der Geschädigte neben den Reparaturkosten oder Mietwagenkosten noch weitere Ansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. gegen dessen Haftpflichtversicherer. Gerade für Eltern, die noch einen Kindersitz im Auto haben ist es wichtig zu wissen, dass man nach einem Verkehrsunfall auch einen neuen Kindersitz bekommen könnte. Die Rechtslage zum Thema Ersatz von Kindersitzen nach einem Verkehrsunfall ist leider nicht immer bekannt und so haben die Versicherer bei einem Geschädigten, der nicht anwaltlich vertreten ist, leichtes Spiel diesen um seine Ansprüche zu erleichtern. 
Dieser Artikel soll sämtliche Fragen zum Thema "Kindersitz und Unfall", die mir in meiner täglichen Arbeit begegnen, festhalten.

1. Wann habe ich einen Anspruch auf einen neuen Kindersitz nach einem Verkehrsunfall? 

Es gibt zwei Möglichkeiten, unter welchen Voraussetzungen man einen neuen Kindersitz erhält. Die erste Möglichkeit wäre, dass man nach einem fremdverschuldeten Unfall einen Anspruch gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Krafthaftpflichtversicherer auf Ersatz für einen neuen Kindersitz erhebt. Dies korrekterweise jedoch nur dann, wenn der Kindersitz in einem Verkehrsunfall verwickelt wurde, welcher ein Geschwindigkeitsdelta von mehr als 10 km/h aufweist. Die meisten Kindersitz-Hersteller schreiben bei einem Unfall über 10 km/h den Austausch des Kindersitzes vor. Ab dieser Geschwindigkeit können nämlich unsichtbare Haarrisse entstehen, die die Schutzfunktion des Kindersitzes beeinträchtigen können. Die zweite Möglichkeit wäre, man hat beim Kauf beispielsweise bei den Zwergperten eine "Unfall-Austausch-Garantie" erhalten. In diesem Fall ist der richtige Anspruchsgegner das Team der Zwergperten, die euch den Kindersitz verkauft haben. Nachdem es sich hierbei aber um einen vertraglichen Anspruch handelt, sind die Voraussetzungen für einen Austausch auf der Zwergperten-Servicekarte zu prüfen. In jedem Fall ist eine Nichtversicherungserklärung abzugeben, die sicherstellt, dass keine Ansprüche gegen eine Versicherung bestehen. 


2. In welcher Höhe besteht der Anspruch auf einen neuen Kindersitz? 

Versicherer versuchen oftmals zu argumentieren, dass der Kindersitz ja schon älter sei und man daher nur den Zeitwert ersetzt bekomme. Dies ist rechtlich falsch. Gegenläufige Rechtsansichten werden bei Gerichten nicht vertreten, mir jedenfalls nicht bekannt. Die Begründung, warum man keinen Zeitwert bei einem Kindersitz ansetzt ist der, dass der Sinn und Zweck eines Kindersitzes der Schutz des Kindes ist. Ein älterer Kindersitz schützt das Kind jedoch über die Zeit hinweg nicht weniger, als ein neuer. Daher ist auch kein Zeitwert anzusetzen und ein "Abzug Neu-für-alt" ist falsch. Die aussagekräftigsten Urteile dürften vom OLG Koblenz vom 12.12.2011, Az. 12 U 1059/10 sein oder das des LG Stade vom 05.10.2021, 4 O 161/20. 


3. Wird der damalige Kaufpreis ersetzt oder der Kaufpreis des neu angeschafften Kindersitzes? 

Dies ist eine Frage, die in den Urteilen meist im Unklaren gelassen wird. Meiner Ansicht nach ist jedoch der Ersatz des neu angeschafften Kindersitzes zu erstatten. Dies ergibt sich aus dem Gesetzestext des § 249 BGB, welcher die Kosten für die Wiederherstellung des Schadens - also Kosten für die Erneuerung des Schutzes - regelt. Um den Schutz also wiederherzustellen, muss ich Betrag X € aufwenden und dieser muss gezahlt werden. Doch bevor der große Jubel ausbricht und man seinen einfachen Kindersitz nun gegen einen 360° drehbaren Reboarder mit Sitzkühlung austauschen möchte: Im Rahmen des Schadenersatzrechts ist der Geschädigte immer daran gehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Man ist daher daran gehalten einen gleichartigen Kindersitz, wie den Verunfallten zu erwerben. Upgrades werden also nicht gezahlt. Sollte der verunfallte Kindersitz nicht mehr zu erwerben sein, so muss man sich auch nicht auf den Gebrauchtmarkt verweisen lassen, sondern kann ein gleichartiges Nachfolgemodell kaufen. 


"Ich möchte darauf hinweisen, dass dies ein Erfahrungsbericht aus meiner Arbeit als Rechtsanwalt bei der Bulex Rechtsanwaltsgesellschaft ist und keine Rechtsberatung darstellt. Sollte man Hilfe nach einem Verkehrsunfall benötigen, so stehe ich aber gerne zur Verfügung und das ohne Kosten für den Geschädigten, denn der bekommt den Rechtsanwalt nach einem fremdverschuldeten Unfall gezahlt!" 

Viele Grüße Patrick Plückthun


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